Für die deutschen Kooperationspartner gelten die Förderkonditionen des ZIM. Die beteiligten deutschen Unternehmen können einen um bis zu 10 % erhöhten Fördersatz erhalten. Alle ausländischen Kooperationspartner werden als "nicht antragsberechtigte Kooperationspartner" im ZIM-Antrag geführt und müssen ihre Finanzierung eigenständig (bestätigt durch eine Absichtserklärung "Letter of Intent") sicherstellen.
Zur Unterstützung von grenzüberschreitenden Kooperationsprojekten
- bietet das ZIM laufend bi- und multilaterale Ausschreibungen mit über 20 Ländern/Regionen weltweit an,
- ermöglicht das Netzwerk IraSME multinationale Kooperation mit ausgewählten Ländern und organisiert dafür jährlich zwei Ausschreibungen und mehrere Netzwerk- sowie Informationsveranstaltungen und
- engagiert sich das ZIM im Netzwerk EUREKA und bietet deutschen Antragstellern die nachgeordnete Antragstellung für EUREKA-Netzwerkprojekte an.
Unter Internationale Ausschreibungen ist eine Übersicht zu allen beteiligten Ländern/Regionen und aktuellen Ausschreibungen zu finden.