Bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Kooperationspartnern können die beteiligten antragstellenden (deutschen) Unternehmen einen um bis zu 10% erhöhten Fördersatz erhalten.

Vor der Antragstellung

  • Es wird empfohlen, sich vor der Antragstellung telefonisch vom Projektträger beraten zu lassen (siehe nebenstehender Kontakt).
  • Anschließend kann zum geplanten Kooperationsprojekt eine Projektskizze eingereicht werden, um eine unverbindliche Einschätzung des geplanten Projektes zu erhalten.

Antragstellung

  • Ausländische Partner werden im ZIM-Antrag als nicht antragstellende Partner (Anlagen 7 und 9) geführt. Sie erhalten keine Förderung über ZIM.
  • Der Anteil der ausländischen Partner am Gesamtprojekt (Anlage 4 des ZIM-Antrags) ist zu beschreiben.
  • Ein Arbeitsplan (Anlagen 4 und 5 des ZIM Antrags) sowie eine kurze Unternehmensbeschreibung der ausländischen Partner müssen beigefügt werden.
  • Eine unterzeichnete Absichtserklärung ("Letter of Intent") der ausländischen Partner zur Übernahme der entsprechenden Arbeiten muss dem ZIM-Antrag beigelegt werden.
  • Im Entwurf des Kooperationsvertrages, den alle Partner nach Projektstart unterzeichnen, muss die Erstellung eines gemeinsamen Abschlussprotokolls vereinbart werden, in dem sich alle Partner zum Projektende die erbrachten Leistungen bestätigen (siehe auch Mustervereinbarungen des BMWK)
  • Zu allen Dokumenten in englischer Sprache (inklusive Kooperationsvertrag) sind deutsche Arbeitsübersetzungen mitzuliefern.
  • Es ist auch möglich, einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag an einen Forschungspartner im Ausland zu vergeben.
  • Zwischenberichte, Abschlussberichte und Abschlussprotokolle sollten gemeinsam angefertigt und von allen Partnern unterschrieben werden.