Eine Durchführbarkeitsstudie kann nur von Unternehmen beantragt werden, die zum einen den antragsberechtigten Größenklassen gemäß Nr. 3.1.1 der Richtlinie zuzuordnen sind und bei denen eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • junges Unternehmen: Gründung liegt nicht länger als 10 Jahre zurück oder
  • Kleinstunternehmen: unter 10 Beschäftigte, Jahresumsatz oder Jahresbilanz bis 2 Mio. € oder
  • KMU, deren letzte ZIM Förderung 3 Jahre oder länger zurückliegt

Ferner können Unternehmen gemäß Nr. 3.1.1 c der Richtlinie (unter 1.000 Beschäftigte) nur gefördert werden, sofern sie als junges Unternehmen oder Unternehmen, dessen letzte ZIM Förderung 3 Jahre oder länger zurückliegt, zählen und zudem mit einem Unternehmen gemäß Nr. 3.1.1 a der Richtlinie (unter 250 Beschäftigte, Jahresumsatz bis 50 Mio. € oder Bilanzsumme bis 43 Mio. €) kooperieren, welches die oben genannten Bedingungen erfüllt.