Entsprechende Hinweise für die Kalkulation namentlich noch nicht benannten Personals sind den Hinweisen für die Kalkulation der Personalkosten zu entnehmen.

Für die Bestimmung des personenbezogenen Gehalts bei der späteren Besetzung dieser Stelle ist der personenbezogene Stundensatz im Monat des Projekteintritts maßgeblich.
Auch für noch nicht benannte Personen können neben den Personalkosten aus Anlage 6.1 Kosten für weitere Gehaltsbestandteile in Anlage 6.4a unter a) Projektbezogene Personalkosten einkalkuliert werden, sofern hierzu eine Annahme gemacht werden kann.