Die De-minimis-Regel erlaubt die Unterstützung von Unternehmen mit öffentlichen Mitteln, sofern eine bestimmte Obergrenze nicht überschritten wird. Staatliche Zuwendungen dürfen den Subventionswert von 300.000 Euro pro Unternehmen nicht übersteigen. Dabei bezieht sich die festgesetzte Obergrenze auf die vergangenen drei Jahre.

Weitere Informationen sind in der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 zu finden.