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Die aktuell gültige Richtlinie zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) wird Anfang 2020 durch eine modernisierte Folgerichtlinie abgelöst, die verschiedene Verbesserungen enthält. Damit ist auch eine Neuausschreibung der ZIM-Projektträgerschaft verbunden, die voraussichtlich noch im ersten Quartal 2020 abgeschlossen werden kann und dann eine Antragsbearbeitung unter den aktualisierten ZIM-Förderbedingungen erlaubt.

Um einen möglichst reibungslosen Übergang zwischen aktueller und zukünftiger ZIM-Richtlinie sicherzustellen, sind die aktuellen ZIM-Projektträger beauftragt, alle bis 31. Dezember 2019 eingehenden Anträge direkt zu bearbeiten – selbst wenn das Bearbeitungsverfahren mehrere Monate in das Jahr 2020 hineinreichen sollte. Auch die Bearbeitung bereits 2019 und vorher bewilligter Anträge ist dadurch in 2020 abgedeckt. Dies betrifft sowohl Anträge zu Einzel- und Kooperationsprojekten als auch Anträge zu Netzwerken und zu ergänzenden Leistungen zur Markteinführung. In der Zeit vom 1. Januar 2020 bis zur Neubeauftragung der ZIM-Projektträgerschaft können keine neuen Anträge gestellt werden.

Aktuell befindet sich die neue ZIM-Richtlinie in der finalen Abstimmung. Sobald sie endgültig ist, wird sie unter anderem auf www.zim.de veröffentlicht.
Aktualisierte Formulare und ggf. Ansprechpartner-Informationen folgen nach Abschluss der Projektträger-Ausschreibung.