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Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023 zum 2. Nachtragshaushalt 2021. Am 21. November 2023 hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend kann derzeit auch im ZIM keine Bewilligung von Anträgen für neue Vorhaben erfolgen. Es handelt sich zur Zeit um einen Bewilligungs-, nicht um einen Antragsstopp.

Wichtig: Auszahlungen zu bereits erfolgten Förderzusagen sind nicht betroffen.