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Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2025 beschlossen. Auf der Grundlage des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens sollen im kommenden Jahr 11,7 Mrd. Euro durch zinsverbilligte Kredite an mittelständische Unternehmen und zur Gründungsunterstützung fließen. Darüber hinaus sind Fondsbeteiligungen von über einer halben Milliarde Euro für Venture Capital eingeplant.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: Wir stehen für eine verlässliche Unterstützung des deutschen Mittelstandes im Umbau zu einer ökologisch-sozialen Marktwirtschaft. Investitionen in Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind dabei die Grundlage für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg. Dazu soll das ERP-Sondervermögen auch im kommenden Jahr einen schlagkräftigen Beitrag leisten, auch indem wir den Zugang zu den ERP-Förderkrediten für gemeinwohlorientierte Unternehmen weiter verbessern.

Im Fokus der Förderung mit einem Volumenaufwuchs von 500 Mio. Euro stehen kleine und mittlere Unternehmen. Diese bilden das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, sind aber beim Zugang zur Finanzierung strukturell benachteiligt. Hier setzen die ERP-Programme an. Diese zeichnen sich durch besonders günstige Zinsen, lange Laufzeiten, Haftungsfreistellungen für die Hausbanken und durch den Verzicht auf Tilgungsleistungen in den ersten Jahren aus.

Durch die Bereitstellung von Beteiligungs-, Wagniskapital- und Mezzaninfinanzierung wird zudem eine wichtige Unterstützung für Unternehmen bei wegweisenden Zukunftsinvestitionen zur Transformation der deutschen Wirtschaft sowie der Finanzierung von Start-ups geleistet.

Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 soll die rechtliche Grundlage schaffen werden, um die verbesserten Fördermöglichkeiten für gemeinwohlorientierte Unternehmen, die jüngst in der Gründungsfinanzierung geschaffen wurden, auf alle gemeinwohlorientierten kleinen und mittleren Unternehmen auszuweiten.

Das aus dem Marshallplan entstandene ERP-Sondervermögen besteht seit mehr als 75 Jahren und dient unabhängig vom Bundeshaushalt der Wirtschaftsförderung.