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Für die Prüfung der tatsächlich angefallenen Kosten gemäß der Anlage 6.4a im Verwendungsnachweis ergeben sich keine Unterschiede zwischen beiden Möglichkeiten.

Die aktuellen Antragsformulare stehen ab sofort im Formularcenter bereit.

Wie und wo die AGVO in der Antragstellung von Unternehmen im ZIM berücksichtigt werden muss, erfahren Sie auch in einem themenspezifischen Webinar „AGVO und De-minimis– Was muss bei der ZIM-Antragstellung beachtet werden?“.

Weitere Fragen rund um die AGVO werden in den FAQ beantwortet.