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Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht. Mit der neuen Förderung wird zukünftig vor allem der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützt. Für das Förderprogramm stehen nach derzeitiger Planung für die gesamte Programmlaufzeit circa 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck: „Heute ist ein guter Tag für den Mittelstand, für den Klimaschutz und für Arbeitsplätze in unserem Land. Mit der neuen Förderung ergänzen wir die Klimaschutzverträge und adressieren ausdrücklich den Mittelstand. Wir wollen gerade auch die vielen mittelständischen Produktionsbetriebe bei der Umstellung auf CO₂-arme Verfahren unterstützen.“

Das Förderprogramm soll bis 2030 laufen, es soll jährliche Förderwettbewerbe geben. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ergänzt als Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie (DDI) das Förderangebot des BMWK und ermöglicht branchen- und technologieoffen gerade auch innovativen kleineren und mittelgroßen Transformationsprojekten die Umsetzung. So kann beispielsweise die Umstellung auf Strom dort sinnvoll sein, wo heute noch fossile Brennstoffe in Prozessen genutzt werden, die hohe Temperaturen erfordern.

Die BIK tritt neben das Instrument der Klimaschutzverträge und adressiert zielgenau den Mittelstand. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.

Weitere Details und Informationsunterlagen finden Sie in der unten verlinkten BMWK-Pressemitteilung.