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Die neuen ZIM-Antragsformulare werden aller Voraussicht nach noch im Januar zur Verfügung stehen.

Ab der Veröffentlichung können Anträge gestellt werden. Dazu sind ausschließlich die neuen Formulare zu benutzen.

Die Gewährung von Zuwendungen steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Einschränkungen können sich ggf. durch die vorläufige Haushaltsführung gemäß Artikel 111 des Grundgesetzes bis zur Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2025 ergeben. Die vorläufige Haushaltsführung betrifft auch die Bewilligung von Förderanträgen, die 2024 gestellt wurden.

Unabhängig davon laufen bis zum 31.12.2024 bewilligte Vorhaben im neuen Jahr nahtlos weiter. Zahlungsanforderungen können wie gewohnt eingereicht werden und auch die Fälligkeiten für Berichte, Nachweise u. ä. bleiben unverändert. Die Begleitformulare stehen entsprechend den Fördermodulen im Formularcenter zur Verfügung.

Für Fragen rund um das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand sind die AiF Projekt GmbH für die FuE-Kooperationsprojekte und ZIM International sowie die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH für die Durchführbarkeitsstudien, FuE-Einzelprojekte, Innovationsnetzwerke und deren FuE-Vorhaben Ihre Ansprechpartner. Leistungen zur Markteinführung liegen in der Betreuung des Projektträgers für die jeweilige Projektform. Die Kontaktdaten der Projektträger finden Sie hier.

Sobald die neuen Formulare zur Verfügung stehen, werden Sie auf der ZIM-Website darüber informiert.