Welche Kosten eines FuE-Kooperationsprojekts können berücksichtigt werden?
Als Berechnungsgrundlage für die maximale Höhe des Zuschusses können folgende projektbezogene Kostenpositionen angesetzt werden:
- Personalkosten
-
Kosten für
- projektbezogene Aufträge an Dritte
Höhe: max. 25 % der Personalkosten - FuE-Aufträge an wissenschaftlich qualifizierte Dritte und die
zeitweilige Aufnahme qualifizierten Personals (nur für Unternehmen)
Höhe: jeweils mindestens 30 % und zusammen höchstens 70 % der Personenmonate des Projekts
- projektbezogene Aufträge an Dritte
-
übrige Kosten
pauschaler Zuschlag bezogen auf die Personalkosten- für Unternehmen bis max. 100 %
- für Forschungseinrichtungen bis max. 85 %
Höhe der zuwendungsfähigen Kosten:
- für Unternehmen je Teilprojekt: bis zu 450.000 Euro
- für Forschungseinrichtungen je Teilprojekt: bis zu 220.000 Euro