Handelt es sich bei diesen Kapitaleignern um:

  • staatliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften, natürliche Personen bzw. Gruppen natürlicher Personen, die regelmäßig im Bereich Risikokapitalanlage tätig sind ("Business Angels") und die Eigenmittel in nicht börsennotierte Unternehmen investieren, sofern der Gesamtbetrag der Kapitaleinlagen der genannten "Business Angels" in das betroffene Unternehmen 1,25 Mio. EUR nicht überschreitet,
  • Universitäten oder Forschungszentren ohne Gewinnzweck,
  • institutionelle Anleger einschließlich regionale Entwicklungsfonds oder
  • autonome Gebietskörperschaften mit einem Jahreshaushalt von weniger als 10 Mio. EUR und weniger als 5000 Einwohnern?
JA NEIN