Fördergegenstand

a) Innovationsberatungsdienste
Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften in denen diese verankert sind

b) Innovationsunterstützende Dienstleistungen
Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen

c) Messeauftritte, Beratung zu Produktdesign und Vermarktung
Leistungen per „De-minimis“-Förderung jeweils ausschließlich bezüglich des bewilligten FuE-Projekts.

Antragsberechtigte

Die Leistungen zur Markteinführung können nur Unternehmen beantragen, deren FuE-Projekt im ZIM bewilligt wurde. Weiterhin zu beachten ist:

  • Leistungen, die zu Position a) und Position b) zählen, können nur von KMU beantragt werden.
  • Leistungen, die zu Position c) zählen, können von allen Unternehmen beantragt werden.

Antragsverfahren

Ein Zuschuss kann jederzeit beantragt werden, frühestens jedoch nach bestätigtem Antragseingang des zugehörigen FuE-Projekts. Voraussetzung für die Förderung ist ein bewilligtes FuE-Projekt im ZIM. Die Antragsfrist endet zwölf Monate nach Abschluss des zugehörigen bewilligten FuE-Projekts. Die Erteilung der Aufträge für die Dienstleistungen ist nach bestätigtem Antragseingang beim Projektträger auf eigenes Risiko zulässig.

Antragsunterlagen finden Sie im Formularcenter.

Höhe der Förderung

Je gefördertem FuE-Projekt können maximal drei Anträge mit Gesamtkosten von maximal 60.000 Euro zu 50 % bezuschusst werden.