Im ZIM können Leistungen zur Markteinführung für Unternehmen gefördert werden, die von externen Dritten erbracht werden und die der wirtschaftlichen Verwertung der im geförderten FuE-Projekt erzielten Ergebnisse dienen.

Förderfähige Leistungen zur Markteinführung finden Sie in dem PDF Dokument "Beispiele für Leistungen zur Markteinführung". Der dortige Leistungskatalog ist abschließend.

  • Im Rahmen der Leistungen zur Markteinführung können Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen gemäß Nr. 2.3 a) und b) der Richtlinie nur von KMU gemäß Nr. 3.1.1 Buchstabe a) der Richtlinie beantragt werden.
  • Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung, jeweils ausschließlich bezüglich des bewilligten FuE-Projekts (gemäß Nr. 2.3 c der Richtlinie) können auch von weiteren mittelständigen Unternehmen (gemäß Nr. 3.1.1 b) und c) der Richtlinie beantragt werden.

Die Förderung von Leistungen gemäß Nr. 2.3 c) der Richtlinie stellt eine Beihilfe nach den Vorschriften der EU dar, die im Rahmen des „De-minimis“ Verfahrens abgewickelt wird.

Ein Zuschuss kann jederzeit beantragt werden, frühestens jedoch nach bestätigtem Antragseingang des zugehörigen FuE-Projekts. Voraussetzung für die Förderung ist ein bewilligtes FuE-Projekt im ZIM. Die Antragsfrist endet zwölf Monate nach Abschluss des zugehörigen bewilligten FuE-Projekts. Die Erteilung der Aufträge für die Dienstleistungen ist nach bestätigtem Antragseingang beim Projektträger auf eigenes Risiko zulässig.

Bei einer Auftragshöhe von über 10.000 € sind stets drei Angebote vorzulegen, es sei denn, es gibt nur einen Anbieter für die Leistung, es bedarf eines besonderen Vertrauensverhältnisses oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stehen dem entgegen. Diese Ausnahmen sind stets zu begründen. Bei einer bis zu 10.000 € liegenden Auftragshöhe reicht die Vorlage desjenigen Angebots aus, das ausgewählt wurde.

In jedem Fall ist der jeweilige ausgewählte Auftrag kurz und plausibel bezogen auf das FuE-Projekt zu begründen. Dies kann ggf. auf einem gesonderten Blatt zum Antrag geschehen.

Der Auftragsgegenstand ist inhaltlich und zeitlich zu konkretisieren bezogen auf das bewilligte FuE-Projekt sowie entgeltlich (ggf. mit Tagwerk, Stundensatz, Stückzahl) zu untersetzen.